Kompromissvorschlag EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)

Anwendungsbereich: Die Schwellenwerte für Unternehmen sollen angehoben werden: von 500 auf 1.000 Beschäftigte und von 150 Millionen Euro Umsatz auf 300 Millionen Euro.


Anwendungsfristen: Ein stufenweiser Ansatz wird vorgeschlagen, laut dem das Gesetz nach einer dreijährigen Frist zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz gelten würde. Nach vier Jahren würden dann Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und 900 Millionen Euro Umsatz, nach fünf Jahren solche mit mindestens 3.000 Beschäftigten und 300 Millionen Euro Umsatz folgen.


Hochrisikosektoren: Die Definition bestimmter Hochrisikosektoren soll gestrichen werden. Die Überprüfungsklausel behält sich die Möglichkeit vor, diesen Ansatz zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzugreifen.


Wesentliche Kritikpunkte adressiert

Definition der Lieferkette: Verweise auf den nachgelagerten Teil der Wertschöpfungskette (Entsorgung, Recycling) sowie die „indirekten Geschäftsbeziehungen“ sollen gestrichen werden.


Klimaübergangspläne: Die Verpflichtung für größere Unternehmen, die Umsetzung der Pläne auch durch finanzielle Anreize für die Geschäftsführung zu fördern, soll gestrichen werden.


Zivilrechtliche Haftung: Die Verpflichtung, angemessene Bedingungen für die Klagebefugnis zu schaffen, soll angepasst und der Begriff „in eigener Sache“ gestrichen werden, um den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Anwendung einzuräumen.