Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der Richtlinie für die nicht-finanzielle Berichterstattung vorgelegt. Bislang mussten nur ca. 500 Unternehmen in Deutschland verpflichtend berichten. Dies wird sich ab 2024 ändern und wird auf fast alle Unternehmen ausgeweitet. Aus der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) soll die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden.
Ja, außer ganz kleine Einrichtungen. Die neue Berichtspflicht gilt für ALLE Unternehmen, die mindestens zwei der drei Merkmale erfüllen:
Neue Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Eine kurze Zusammenfassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
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