Was uns 2024 beschäftigt. Ein "nachhaltiger" Überblick

Egal ob Krankenhaus, Rehaklinik, Pflegeheim oder Medtech. Die Healthcare Branche ist geprägt von Fachkräftemangel und Kostendruck. Zudem beeinflussen immer neue Regelungen zur Nachhaltigkeit die Gesundheitsunternehmen. Im neuen Jahr 2024 gilt es deshalb, proaktiv auf die wichtigsten Entwicklungen zu reagieren. Welche Nachhaltigkeitsanforderungen im neuen Jahr auf die Unternehmen zukommen, erfahren sie in diesem Artikel.

 

Müllentsorgung - CO2-Preis macht den Müll teurer

Ab 01.01.2024 wird die Müllverbrennung Teil des Emissionshandels. Die Folge: Die Müllgebühren steigen deutlich an. Im Durchschnitt um 9 Prozent, Tendenz steigend. Denn die Entsorgungsbetriebe geben die Kosten direkt an ihre Kunden weiter. Eine kostendämpfende Lösung kann hier die Reduzierung der Abfallmenge sein - zum Beispiel durch Recyclingprogramme - oder die Umschichtung der teuren infektiösen Abfälle zu normalem Hausmüll. Das Universitätsklinikum Bonn hat es vorgemacht und durch innovative Entsorgungslösungen circa. 100.000 Euro Abfallkosten gespart. Dabei wurden innovative Kreislaufwirtschaftskonzepte eingeführt, wie zum Beispiel Resourcify und es entstehen weitere spannende Ansätze wie von CIRCULARMED – Die Kreislauf Klinik. | Mehr Infos zum Best Practice: Berichterstattung Plus-Minus

 

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Neue Maßstäbe für unternehmerische Verantwortung

Ab 01.01.2024 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Lieferketten auf Menschenrechts- und Umweltrisiken zu überprüfen, diese zu minimieren oder zu beseitigen und dabei eine ganzheitliche Menschenrechtsstrategie zu entwickeln. Sowohl Großunternehmen als auch deren Zulieferer sind von den neuen Pflichten betroffen. Die Implementierung des LkSG stellt zweifellos eine Herausforderung dar, ist jedoch ein entscheidender Schritt zur Förderung von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten. Bei der Umsetzung erleichtert Automatisierung und KI den Arbeitsprozess enorm. Hier können Softwareprogramme für das Nachhaltigkeitsmanagement helfen. Auf dem ZUKE Green Kongress 2023 hat zum Beispiel osapiens gezeigt wie komplexe neue Berichtspflichten, wie zum LkSG und CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) mit innovativen Softwarelösungen gemanaged werden können. Die Aufzeichnung zum Kongress ist für Ticketinhaber noch bis Ende Januar einsehbar.

 

Green Claims Directive - Wissenschaftliche Basis für umweltbezogene Aussagen

Die Green Claims Directive der Europäischen Union, verabschiedet am 16. Dezember 2022, zielt darauf ab, Greenwashing zu bekämpfen und Verbraucher:innen vor irreführenden Aussagen zu schützen. Unternehmen, die umweltbezogene Aussagen treffen, müssen diese nun mit wissenschaftlichen Fakten begründen und von externen Stellen prüfen lassen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen sich rechtzeitig auf diese neuen Regeln vorbereiten, da Verstöße mit Bußgeldern von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden können. Die Umsetzungsfrist endet spätestens am 1. August 2024.

 

CSRD - erweiterte Berichtspflichten

Die CSRD-Richtlinie, die bereits seit 2014 existiert, wird im Jahr 2024 erheblich ausgeweitet. Große Unternehmen, die bestimmte finanzielle Kriterien erfüllen, sind nun verpflichtet, umfassende Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Diese Berichtspflicht muss im Lagebericht erfolgen und mit einem digitalen Tagging versehen werden. Die Verantwortung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt beim Management, während der Aufsichtsrat für die Überwachung zuständig ist. Die Umsetzung erfordert eine gründliche Analyse der Nachhaltigkeitsleistung und die Entwicklung neuer Berichtsformate. In 2025 müssen auch kleinere Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden die CSRD beachten und in 2026 über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten aus 2025 berichten. Wer sich am Beispiel der KLINIK BAVARIA Kreischa die Strategieentwicklung zusammen mit UNITY Consulting & Innovation anschauen will, kann sich die Aufzeichnung des ZUKE Green Health Kongress noch bis Ende Januar anschauen.

 

Hinweisgeberschutzgesetz - Meldesysteme für ethische Standards

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Meldestelle, um Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze oder ethische Grundsätze zu empfangen. Die Meldestelle muss sicherstellen, dass Hinweise vertraulich und anonym entgegengenommen werden können. Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belegt werden. Unternehmen sollten daher schnell effiziente Meldestrukturen etablieren, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

 

EUDR Verordnung - Entwaldungfreie Lieferketten

Die EU hat mit einer wegweisenden Verordnung für entwaldungsfreie Produkte einen neuen Standard für unternehmerische Sorgfaltspflichten gesetzt. Diese Regelung, seit dem 30. Juni 2023 in Kraft, verlangt von Unternehmen, dass bestimmte Produkte nur dann in den Unionsmarkt gelangen dürfen, wenn sie nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Die Verordnung betrifft Rohstoffe wie Soja, Ölpalme, Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind und den Menschenrechten entsprechen. Diese Maßnahme trägt nicht nur zur Bewältigung der globalen Klimakrise bei, sondern erfüllt auch internationale Verpflichtungen zum Waldschutz. Deutschland wird die Umsetzung auf EU-Ebene unterstützen und über ein nationales Stakeholderforum sicherstellen, dass die Regelungen effektiv angewendet werden.

 

CBAM - Neue Regeln zur Preisbildung für Treibhausgas-Emissionen

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) zielt darauf, einen finanziellen Ausgleichsmechanismus hinsichtlich der Einfuhr bestimmter Waren aus Ländern, die nur geringe oder keine Klimaschutzmaßnahmen ergreifen, zu schaffen. Im Oktober 2023 begannen die ersten Berichtspflichten für Importeure; Ende Januar 2024 müssen diese erstmals Berichte über die mit ihren Geschäftsbeziehungen verbundenen Treibhausgas-Emissionen abgeben. Diese Emissionen werden zukünftig auch bepreist werden. Die CBAM-Verordnung ist ein Verfahren der Europäischen Union, mit dem ein finanzieller Ausgleich für die Einfuhr bestimmter Waren aus Ländern geschaffen werden soll, die nur geringe oder gar keine Klimaschutzmaßnahmen ergreifen. Mit CBAM soll sichergestellt werden, dass importierte Waren die gleichen Umweltstandards erfüllen wie in der EU hergestellte Produkte. Die Importeure müssen die mit ihren Geschäftsbeziehungen verbundenen Treibhausgasemissionen melden. Die CBAM-Verordnung ist ein integraler Bestandteil der EU-Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks und zur Förderung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft.

 

Novelliertes Energieeffizienzgesetz - Energie- oder Umweltmanagementsysteme werden Pflicht

Seit dem 18. November 2023 ist das novellierte Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft, das Krankenhäuser dazu verpflichtet, Energie zu sparen. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr müssen bis spätestens 18. Juli 2025 entweder ein Energiemanagementsystem (EMS) nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS einrichten und betreiben. Unternehmen, die bereits vor dem genannten Datum den Schwellenwert überschritten haben, müssen bis zum genannten Datum ein entsprechendes Managementsystem haben. Krankenhäuser können sich nicht mehr auf alle vier Jahre durchgeführte Energieaudits nach DIN EN 16247 verlassen, sondern müssen nun ein Energie- oder Umweltmanagementsystem etablieren.

 

Ausblick: Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation; ESPR)

Der Rat der EU-Mitgliedsländer hat die Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) beschlossen, einen Meilenstein im Europäischen Green Deal. Die ESPR modernisiert die bisherige Ökodesign-Richtlinie und setzt neue Standards für nachhaltige Produkte im EU-Binnenmarkt. Künftig müssen Produkte nicht nur energieeffizient, sondern auch langlebig, reparierbar, wieder verwendbar und recycelbar sein, um im Binnenmarkt angeboten zu werden. Die Verordnung stärkt ökologische Produktstandards und positioniert Europa als Leitmarkt für nachhaltige Produkte, was Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft fördert. Die EU-Kommission erhält das Recht, detaillierte Nachhaltigkeitsstandards für fast alle Produktgruppen festzulegen. Der Anwendungsbereich umfasst alle physischen Produkte außer Lebensmitteln, Arzneimitteln, Pflanzen, Tieren und Fahrzeugen. Die ESPR beinhaltet auch ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Konsumgüter und fördert Recycling, Remanufacturing und Materialrückgewinnung. Die Bundesregierung unterstützt die Verordnung und setzt sich für ambitionierte Vorgaben ein. Die ESPR wird nun vom Europaparlament geprüft, bevor Trilog-Verhandlungen beginnen.

ZUKE Green Health Community 2024 - Vernetzung ist der Schlüssel

 

 

 

Diese neuen Nachhaltigkeitsgesetze erfordern im eigenen Unternehmen ein neues Maß an Wissen. Um einen schnellen Wissenszuwachs beim eigenen Personal zu ermöglichen, eignet sich der Beitritt zu Wissens- und Austauschnetzwerken. Das ZUKE Green Netzwerk - die Online-Community in der Gesundheitswirtschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat das nachhaltige Wirtschaften in Kliniken zu fördern und zum neuen "Normal" werden zu lassen. Hier treffen sich die ZUKE Nachhaltigkeitsbotschafter:innen aus Kliniken regelmäßig, um sich über die besten Lösungen für die Praxis auszutauschen und voneinander zu lernen. Auf dem jährlich stattfindenden online ZUKE Green Health Kongress präsentieren Vorreiter aus Kliniken und Industrie ihre Best Practices und nachhaltigen Innovationen. Die gesamte Kongressaufzeichnung kann, mit Ticket (kostenlos für Klinikmitarbeitende), noch bis Ende Januar auf der Kongressplattform angesehen werden. Zu den Tickets | Login zur Aufzeichnung

 

Auch 2024 gibt es wieder verschiedene Veranstaltungen mit Nachhaltigkeitsfocus in der Gesundheitsbranche

Take Care in Bochum | 01.03.2024

WeACT Con in Berlin | 23.-24.04.2024

Cleanmed Berlin | 28.05.2023

Green Hospital Excellence Forum in Frankfurt | 05.-06.06

ZUKE Green Health Kongress 2024 Onlinekongress | 26.-27.11.2024

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