Klimaneutralität wird verbindlich

Daran kommt niemand mehr vorbei! Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben Klimaneutralität verbindlich gemacht. Ihr Urteil ist spektakulär: Generationengerechtigkeit ist plötzlich keine Floskel mehr.

 

Das deutsche Klimaschutzgesetz ist laut Bundesverfassungsgerichts in Teilen verfassungswidrig. Fridays for Future und andere Klimaschützer hatten gegen das Klimaschutzgesetz geklagt – es geht ihnen nicht weit genug. Nun hat Karlsruhe der Verfassungsbeschwerde teilweise recht gegeben: Die Regierung muss nachbessern.

 

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.

 

Das ist vor allem ein Sieg der jüngeren Generation. Diese machen jetzt - mit Rückenwind des Gesetzgebers - klar, dass es keine Halbherzigkeit und Aufschieberitis mehr geben kann. Der Gesundheitssektor ist davon auch betroffen. 

 

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Kommentare: 8
  • #1

    GoaCDtTd (Sonntag, 18 September 2022 12:38)

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  • #2

    lxbfYeaa (Montag, 13 Februar 2023 11:16)

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  • #3

    lxbfYeaa (Montag, 13 Februar 2023 11:18)

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  • #4

    lxbfYeaa (Montag, 13 Februar 2023 18:59)

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  • #5

    lxbfYeaa (Montag, 13 Februar 2023 19:00)

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  • #6

    lxbfYeaa (Montag, 13 Februar 2023 19:01)

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  • #7

    lxbfYeaa (Montag, 13 Februar 2023 19:02)

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  • #8

    lxbfYeaa (Montag, 13 Februar 2023 19:03)

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