News aus Brüssel: Änderungen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung soeben veröffentlicht - gemäß der Omnibus-Verordnung vom 13.11.2025.
Die wichtigsten Änderungen für CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie (siehe auch Tabelle).
- CSRD: verpflichtend ab 1.750 Beschäftigten und ab 450 Mio. Umsatz
- CSDDD: verpflichtend ab 5.000 Beschäftigten und ab 1,5 Milliarden Umsatz sowie Streichung der Klimapläne. Strafzahlung keine 5% mehr, sondern die Länder bestimmen, Haftung EU-weit.
- EU-Taxonomie: verpflichtend ab 1.750 Beschäftigten und ab 450 Mio. Umsatz
Heutige Abstimmungsergebnis:
- 382 Abgeordnete stimmten für das Verhandlungsmandat
- 249 dagegen
- 13 enthielten sich.
Nächste Schritte
Die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten, die ihre Position zu dem Vorschlag bereits festgelegt haben, werden am 18. November beginnen (Trialog: Rat, Parliament, Kommision (Moderation)). Ziel ist es, die Gesetzgebung bis Ende 2025 abzuschließen.
Was bedeutet das Ergebnis für ESG-Verantwortliche in den Unternehmen?
- Jetzt kann die CSRD- und CSDDD Umsetzung von Unternehmen über 1.750 bzw. 5.000 Mitarbeitenden weitergehen und rechtssicher fortgesetzt werden.
- Auch nicht CSRD-pflichtige Unternehmen werden zukünftig ESG-Daten sammeln und messen müssen, da Banken Nachhaltigkeitsdaten abfragen werden, z.B. zur Kreditvergabe.
- Nicht CSRD-pflichtige Unternehmen können freiwillig berichten - z.B. nach dem VSME-Standard.
Welche Implikationen hat die neue Omnibus Regelung für Unternehmen?
Das erfahren Sie auf dem morgigen Info-Webinar der ZUKE Green Community "Omnibus Entscheidung 13.11.2025 - die Folgen" mit dem Experten Dr. Max Jungmann --> Hier können Sie sich anmelden: Omnibus Entscheidung - Implikationen für das Gesundheitswesen
Quelle: Presseartikel der EU
Anmerkung: Zeitpunkt für den Beginn der Berichtspflicht? --> Berichtsjahr 2027, Veröffentlichung des ersten Berichts 2028