Offizielle ZUKE Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation “Transformation des Vergaberechts”

Das Netzwerk für nachhaltige Klinikbeschaffung "ZUKE" äußert sich zur öffentlichen Konsultation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur "Transformation des Vergaberechts". In unserem Blogartikel hatten wir dies bereits vor einigen Tagen angekündigt. Ziel ist es, die öffentliche Beschaffung ökologischer auszurichten und umwelt- und klimabezogene Anforderungen zu stärken. 

Zusammenfassung

ZUKE, das Netzwerk für nachhaltige Beschaffung, hat eine offizielle Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation "Transformation des Vergaberechts" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht. Das Ziel ist die ökologische Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung und die Stärkung umwelt- und klimabezogener Anforderungen. ZUKE fordert die Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in eine Kombination aus Leistungsbeschreibung, Eignungs- und Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen. Praktische Anleitungen, Selbstverpflichtungen und Mindeststandards können zu einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung beitragen. ZUKE strebt Mindestquoten für klimafreundliche Produkte an und ist zur Beteiligung am Aufbau eines Systems zur Berechnung von Klima- und Umweltkosten bereit. Es werden bereits zielgerichtete und praxistaugliche Vorbilder wie "Grüner Knopf", "Blauer Engel", "EMAS" und "ISO 14001" genannt. ZUKE strebt die Stärkung der sozial verantwortlichen Beschaffung an, indem soziale Verantwortungskriterien in nationale und europäische Vergaberechtsvorschriften aufgenommen werden. Eine Schaffung spezifischer Vergabekriterien für soziale Innovatoren und die Förderung sozialer Innovationsprojekte können dazu beitragen, Sozialunternehmen zu stärken. Folgend findet ihr unsere gesamte offizielle Stellungnahme. Schreibt uns gerne eure Kommentare in Kommentarfunktion am unteren Ende des Beitrags.

Stellungnahme von ZUKE zur öffentlichen Konsultation “Transformation des Vergaberechts” (Vergabetransformationspaket) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

 

 

Stellungnahme von ZUKE zur öffentlichen Konsultation “Transformation des Vergaberechts” (Vergabetransformationspaket) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 

 

Mitarbeitende des Netzwerks "ZUKE": 

Astrid Sadlak, Andreas Egloff, Anika Hüttner, Frank Dzukowski, Solvejg Nasert, Sonja Spickenreither, Tabea Bickel, Vanessa Herbst, Anne Hübner, Koroush Kabir, Stefan Krojer, Nicole Krojer

 

 

Aktionsfeld 1: Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung 

Wir wollen die öffentliche Beschaffung ökologisch ausrichten und die Verbindlichkeit von  umwelt- und klimabezogenen Anforderungen stärken. Wir streben Mindestquoten für  klimafreundliche Produkte in der öffentlichen Beschaffung an und wollen uns am Aufbau  eines Systems zur Berechnung von Klima- und Umweltkosten beteiligen.  

 

1. Auf welcher Stufe des Vergabeverfahrens können Sie sich eine (verpflichtende)  Berücksichtigung von umwelt- oder klimabezogenen Aspekten am besten  vorstellen? Eher in der Leistungsbeschreibung, bei den Eignungs- oder  Zuschlagskriterien, in den Ausführungsbedingungen oder in einer Kombination  davon?  

 

Antwort:

In einer Kombination aus allen Bereichen. Bei der Leistungsbeschreibung z.B. Energieverbrauch (von Geräten), Reparaturfähigkeit und Recyclingfähigkeit. In den Eignungskriterien bspw. CO2-Neutralität, Umweltmanagement Zertifikat. Am Wichtigsten bei Eignungskriterien und Zuschlagskriterien, da Leistungsbeschreibung sehr individuell.  

Eignungskriterium: 

  • Rücknahmepflicht des Produktes bei End of life (Nicht bei Leasing oder Bau) 
  • spezifische Kriterien auf Grundlage der Leistungsbeschreibung 
  • Angabe der eigenen CO2-Bilanz Scope 1-3 (CPF) ist mit einzureichen und PCF. Scope 1-2 Pflicht, bei Scope 3 muss nachgewiesen werden, dass an der Analyse gearbeitet wird. 
  • Nachhaltigkeitsbericht oder Umweltbericht 
  • EMAS, DIN ISO 14001 
  • MDR / FDA berücksichtigen (Stichwort: Globaler Anbietermarkt) 
  • Grundsatz “Local Sourcing” vor “global Sourcing”

 

2. Existieren aus Ihrer Sicht bereits zielgerichtete und hinreichend praxistaugliche  Vorbilder für die verbindliche Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien (welche?)?  

 

Antwort: 

  • Grüner Knopf 
  • Blauer Engel 
  • Fair Trade 
  • Klimabudget (z.B. Modell aus Norwegen)  
  • Einkaufsrichtlinie Hamburg 
  • Verminderte MwSt. für Reparaturleistungen (Schweden) 
  • EMAS 
  • ISO 14001
  • BREEAM
  • LEED

 

3. Welche rechtlichen oder praktischen Punkte könnten aus Ihrer Sicht am besten zu  einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung beitragen? Wie hilfreich wären z.B.  praktische Anleitungen, Begründungspflichten, Selbstverpflichtungen, Quoten, Ge- und Verbote oder Mindeststandards? 

 

Antwort: 

  • Praktische Anleitungen - Klare und praxistaugliche Anleitungen können den öffentlichen Auftraggebern helfen, Nachhaltigkeitskriterien erfolgreich in das Beschaffungsverfahren zu integrieren.
  • Begründungspflichten - Eine Pflicht zur Begründung, warum bestimmte Nachhaltigkeitskriterien gewählt wurden, kann dazu beitragen, dass sie besser verstanden und umgesetzt werden.
  • Selbstverpflichtungen - Eine Selbstverpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, Nachhaltigkeitskriterien zu berücksichtigen, kann dazu beitragen, dass sie Teil der Unternehmenskultur werden.
  • Quoten - Eine festgelegte Quote für den Einsatz von nachhaltigen Produkten oder Dienstleistungen kann die Umsetzung fördern.
  • Ge- und Verbote - Ein Verbot von bestimmten, nicht nachhaltigen Produkten oder Dienstleistungen kann den Einsatz nachhaltiger Alternativen fördern.
  • Mindeststandards - Ein Mindeststandard für Nachhaltigkeit kann dazu beitragen, dass die Anforderungen klar definiert und einheitlich angewendet werden.
  • Rechtliche Standards sind aus unserer Sicht das wirkungsvollste Instrumentarium. Dadurch könnte man die nachhaltige Beschaffung verbindlich machen. Wenn es nur Empfehlungen gibt, werden diese selten angewandt.
  • Verbindliche Anwendung bestehender Gesetze wie z.B. Kreislaufwirtschaftsgesetz 
  • Verbindliche Quoten könnten als klare als Kennzahlen Vergleichbarkeit und Anreize bringen 

 

4. In welchen Branchen sehen Sie besondere Chancen für die umwelt- und  klimafreundliche Beschaffung? Gibt es Ihrer Ansicht nach Leistungen, die keine  entsprechende Umwelt- oder Klimarelevanz haben könnten? Bitte erläutern Sie.  

 

Antwort: 

Besondere Chancen sehen wir in folgenden Branchen: 

  • Energie- und Umwelttechnik
  • Bauwesen
  • Garten- und Landschaftsbau 
  • Verkehr und Logistik 
  • Ernährung 
  • Textilien 

Keine Relevanz: 

Es ist schwierig, Leistungen zu identifizieren, die keine entsprechende Umwelt- oder Klimarelevanz haben könnten, da fast alle Leistungen einen Einfluss auf die Umwelt und das Klima haben. Hohe Hürden bestehen aber in den Branchen, in denen bestehende Regularien Verbesserungen behindern wie zum Beispiel im Medizinbereich die EU Regulatorik “MDR”. Diese führt zur Einschränkung in der Umsetzung von Kreislaufwirtschaft (z.B. Recycling Verbot oder Einzelverpackung jeder sterilen Schraube). Ein Fachkräftemangel im Gesundheitswesen führt zum Abwurf von Einmalmaterial, da für die Wiederaufbereitung oftmals kein Personal zur Stelle steht. Weiteres Problem: Risikoaversion der Beteiligten Entscheidungsträger, wenn es um Patientensicherheit geht. Hier könnte eine Änderung im Haftungsrecht eine Verbesserung bringen. 

 

 

Aktionsfeld 2: Stärkung der sozial-nachhaltigen Beschaffung  

Wir wollen die öffentliche Beschaffung sozial ausrichten und die Verbindlichkeit sozialer  Anforderungen stärken.  

 

5. Welche Aspekte einer sozial verantwortlichen Beschaffung sollten über die  Berücksichtigung von Tarifverträgen hinaus aus Ihrer Sicht prioritär bei der  öffentlichen Beschaffung verfolgt oder intensiviert werden?  

 

Antwort: 

  • Arbeitsbedingungen - Überprüfung von Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung und menschenwürdige Behandlung.
  • Menschenrechte - Überprüfung, ob Lieferanten und ihre Zulieferer menschenrechtliche Verpflichtungen einhalten, einschließlich der Vermeidung von Kinder- und Zwangsarbeit.
  • Nachhaltiger Umgang mit Ressourcen - Überprüfung, wie Lieferanten Ressourcen wie Wasser und Energie effizient nutzen und Abfälle und Emissionen reduzieren.
  • Geschlechtergerechtigkeit - Überprüfung, wie Lieferanten Frauen gleichberechtigte Beschäftigungsmöglichkeiten und Löhne bieten.
  • Lieferkette-Transparenz - Überprüfung der Lieferkette, um sicherzustellen, dass Lieferanten ethische und nachhaltige Praktiken befolgen.
  • Gemeinwohl-orientiertes Handeln - Überprüfung, ob Lieferanten ihr Geschäft in einer Weise betreiben, die dem Gemeinwohl dient und positive Auswirkungen auf die Gesellschaft und Umwelt hat.
  • Soziale Teilhabe - Inklusion, Diversität….
  • Einhaltung der SDGs
  • Grundsatz “Local Sourcing” vor “global Sourcing”

 

6. Wie könnte dies aus Ihrer Sicht am besten im Vergabeverfahren und -recht  integriert werden? 

 

Antwort: 

  • Rechtliche Vorschriften - Aufnahme von sozialen Verantwortungskriterien in nationale und europäische Vergaberechtsvorschriften.
  • Eignungskriterien - Aufnahme von sozialen Verantwortungskriterien in die Eignungskriterien, die für das Vergabeverfahren gelten, um sicherzustellen, dass nur Unternehmen, die soziale Verantwortung erfüllen, am Verfahren teilnehmen können.
  • Zuschlagskriterien - Aufnahme von sozialen Verantwortungskriterien in die Zuschlagskriterien, die bei der Auswahl des geeigneten Lieferanten berücksichtigt werden.
  • Ausführungsbedingungen - Aufnahme von sozialen Verantwortungsanforderungen in den Vertrag mit dem gewählten Lieferanten, um die Einhaltung sozialer Verantwortung während der Ausführung des Projekts sicherzustellen.
  • Überwachung und Bewertung - Überwachung und Bewertung der Einhaltung sozialer Verantwortung durch den gewählten Lieferanten während der Ausführung des Projekts, um sicherzustellen, dass soziale Verantwortung auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens eingehalten wird.

 

 

7. Wie können soziale Innovationen wie. z.B. Sozialunternehmen durch die öffentliche  Vergabe gestärkt werden? 

 

Antwort: 

Schaffung spezifischer Vergabekriterien für soziale Innovatoren, z.B. über die Einbeziehung sozialer Ziele in die Leistungsbeschreibungen, Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen. Außerdem können politische Entscheidungen getroffen werden, um Sozialunternehmen einen Vorzug im Vergabeverfahren zu geben. Eine weitere Möglichkeit ist die Förderung und Finanzierung sozialer Innovationsprojekte durch öffentliche Mittel.

Register aller innovativen Sozialunternehmen würde die Transparenz und den Wettbewerb fördern 

 

 

 

Aktionsfeld 3: Digitalisierung des Beschaffungswesens  

Wir wollen die öffentlichen Vergabeverfahren digitalisieren, indem wir die rechtssichere  Digitalisierung der Vergabe vorantreiben. Dazu wird unter anderem eine  anwenderfreundliche zentrale Plattform geschaffen. 

 

8. Welche der folgenden Dienste kennen Sie und welche davon nutzen Sie? Zentraler  Bekanntmachungsservice, Datenservice öffentlicher Einkauf, die neuen  elektronischen Standardformulare, weitere Projekte zur Digitalisierung des  öffentlichen Einkaufs (bitte benennen). Was fehlt aus Ihrer Sicht zur  vollumfänglichen Digitalisierung der Vergabeverfahren?  

 

Antwort:

Weitere Projekte: Die Vergabeplattformen der Bundesländer sowie weitere kommerzielle eVergabe Portale. 

Zur vollständigen Digitalisierung der Vergabeverfahren fehlt es aus unserer Sicht an einer integrierten und standardisierten technischen Infrastruktur und einer einheitlichen Vorgehensweise bei der Durchführung von Vergabeverfahren. 

Außerdem ist eine verbesserte Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen öffentlichen Auftraggebern und Lieferanten erforderlich, um eine reibungslose Durchführung digitaler Vergabeverfahren zu ermöglichen.

Es sollten mehr Schulung angeboten und verpflichtend durchgeführt werden, um dafür Sorge zu tragen, dass die digitale Vergabeplattform optimal genutzt wird.  

 

9. Spricht aus Ihrer Sicht etwas gegen die elektronische Einreichung von  Nachprüfungsanträgen und virtuelle mündliche Verhandlungen in  Nachprüfungsverfahren? Bitte erläutern Sie. 

 

Antwort: 

Es spricht nichts grundsätzlich gegen die elektronische Einreichung von Nachprüfungsanträgen und virtuelle mündliche Verhandlungen. Allerdings sollten einige Punkte berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass diese Verfahren effizient, effektiv und fairer Umgang mit allen Beteiligten gewährleisten:

Technische Voraussetzungen: Es sollte eine geeignete Technologie bereitgestellt werden, die eine sichere und zuverlässige Übermittlung von Daten ermöglicht.

Zugang zu den Verfahren: Alle Beteiligten sollten Zugang zu den elektronischen Verfahren haben, unabhängig von ihrer räumlichen Lage.

Datensicherheit: Es müssen angemessene Maßnahmen zum Schutz sensibler Daten getroffen werden.

Rechtssicherheit: Es müssen rechtliche Rahmenbedingungen bereitgestellt werden, die den elektronischen Verfahren die gleiche rechtliche Wirksamkeit wie den traditionellen Verfahren geben.

Schulung und Unterstützung: Es müssen Schulungen und Unterstützung für alle Beteiligten bereitgestellt werden, um eine erfolgreiche Umsetzung zu gewährleisten.

 

 

10. Welche weiteren Schritte sind praktisch und rechtlich zur Digitalisierung der  Nachprüfungsverfahren aus Ihrer Sicht insbesondere erforderlich? 

 

Antwort: 

  • Rechtlicher Rahmen: Die relevanten Gesetze und Vorschriften müssen aktualisiert werden, um elektronische Einreichungen und virtuelle Verhandlungen zu unterstützen.
  • Technische Infrastruktur: Eine sichere und zuverlässige technische Infrastruktur ist erforderlich, um elektronische Einreichungen und virtuelle Verhandlungen zu unterstützen.
  • Nutzerakzeptanz: Die relevanten Stakeholder, einschließlich Behörden, Lieferanten und Rechtsanwälten, müssen geschult und bereit sein, die elektronischen Systeme zu nutzen.
  • Prozessstandardisierung: Die Prozesse und Verfahren für elektronische Einreichungen und virtuelle Verhandlungen müssen standardisiert und in verschiedenen Gerichtsbarkeiten konsistent gemacht werden.
  • Datenmanagement: Elektronische Datenmanagement-Systeme müssen eingerichtet werden, um eine sichere und effiziente Verwaltung von Akten und Informationen zu gewährleisten.

 

 

Aktionsfeld 4: Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren 

Wir wollen die öffentlichen Vergabeverfahren vereinfachen und beschleunigen sowie  schnelle Entscheidungen bei Vergabeverfahren der öffentlichen Hand fördern.  

 

11. Welche Vereinfachungs- und Beschleunigungspotentiale sehen Sie noch im  Vergaberecht? Wo setzen aus Ihrer Sicht Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit oder  das europäische Vergaberecht wichtige Grenzen? 

 

Antwort: 

Schaffung von Klarheit und Rechtssicherheit durch eine konsistente Anwendung von Rechtsvorschriften

Grenzen: Harmonisierung von Rechtsvorschriften - Einheitliche Regelungen auf europäischer Ebene und nationaler Ebene können dazu beitragen, Rechtsunsicherheiten zu verringern und Verfahren einfacher zu gestalten.

 

12. Inwieweit können Sie sich eine Flexibilisierung des Losgrundsatzes vorstellen,  etwa für wichtige Transformationsvorhaben?  

 

Antwort: 

Ja, das können wir uns gut vorstellen. Allerdings kann eine Änderung des Losgrundsatzes auch Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und Transparenz des Verfahrens haben. Es sollte daher eine umfassende Abwägung der Vorteile und Risiken erfolgen, bevor eine solche Flexibilisierung in Erwägung gezogen wird.

 

13. Wie kann die Vergabepraxis einfacher und schneller gelingen? Wie könnten Ihrer  Ansicht nach Vergabeverfahren z.B. noch weiter professionalisiert werden?  Warum haben Sie oder Ihr Unternehmen sich zuletzt gegebenenfalls nicht mehr an  öffentlichen Vergabeverfahren beteiligt? 

 

Antwort: 

Zur Professionalisierung der Vergabeverfahren kann man:

  • Fortbildungs- und Schulungsangebote für Vergabeverantwortliche bereitstellen
  • Prozesse standardisieren und optimieren
  • Einbindung von externen Experten für spezifische Themen
  • Vereinheitlichung der Vergabeverfahren - die einzelnen Schritte sind nur bedingt in den Gesetzestexten formuliert. 

Es wäre hilfreich, wenn verschiedene „Beispielverfahren“ öffentlich zugänglich wären. D.h. einen Handlungsleitfaden für die verschiedenen Verfahren (Offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren etc.)

Warum wir uns zuletzt nicht mehr beteiligt haben: 

  • Keine passenden Angebote oder Projekte
  • hoher Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung
  • Unzufriedenheit mit den Bedingungen oder dem Vergabeverfahren
  • mangelnde Rechtssicherheit oder Unklarheiten im Verfahren.

 

 

14. Inwieweit können Sie sich auch eine weitere Vereinheitlichung des Vergaberechts  vorstellen (formell in einem „Vergabegesetz“ oder materiell stärkere  Angleichungen)? 

 

Antwort: 

Eine Vereinheitlichung zum „Vergabegesetz“ wäre wünschenswert, da das Recherchieren in verschiedenen Gesetzestexten oft aufwändig ist und Rechtsunsicherheit bringt. .

 

 

Aktionsfeld 5: Förderung von Mittelstand, Start-Ups und Innovationen  

Die Zugangshürden für den Mittelstand sollen nicht erhöht werden. Wir wollen die  öffentliche Beschaffung innovativ ausrichten. Öffentliche Ausschreibungen sollen zum  Beispiel für Start-Ups einfacher gestaltet werden. 

 

15. Welche rechtlichen und praktischen Stellschrauben sehen Sie für eine starke  Einbeziehung von kleinen und mittelständischen Unternehmen in die öffentliche  Beschaffung?  

 

Antwort: 

  • Verwendung klarer und einfacher Sprache in den Ausschreibungsdokumenten, um die Zugangshürden für kleinere Unternehmen zu verringern.
  • Einführung von kleineren und flexibleren Vergabeverfahren, wie z.B. Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung.
  • Förderung der Kooperation von kleinen und großen Unternehmen, indem durch die Vergabestelle geeignete Mechanismen bereitgestellt werden.
  • Anreize für öffentliche Auftraggeber, kleine und mittelständische Unternehmen bei der Beschaffung zu berücksichtigen.
  • Weitere Schulung und Information für kleine und mittelständische Unternehmen, um ihnen dabei zu helfen, erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen.
  • Überprüfung und Anpassung der Regelungen zur Subunternehmerbeteiligung, um kleinen Unternehmen eine faire Teilhabe an öffentlichen Aufträgen zu ermöglichen.
  • Einbeziehung der Klimafolgekosten, da Vorteil für kleine und mittelständischen Unternehmen mit deutscher oder europäischer Produktion 
  • Startup-Programme: Einrichten von Hubs und Laboren

 

16. Welche Rolle spielen für Sie zum Beispiel Unteraufträge oder  Bietergemeinschaften, Eignungskriterien oder Ausführungsbedingungen? Welche  rechtlichen und/oder praktischen Herausforderungen sehen Sie hier? 

 

Antwort: 

Kleine und mittelständische Unternehmen können durch Unteraufträge und Bietergemeinschaften eine größere Chance haben, an öffentlichen Vergabeverfahren teilzunehmen. Durch angemessene und praktikable Eignungskriterien und Ausführungsbedingungen kann die Beteiligung dieser Unternehmen erleichtert werden. Hierbei sind jedoch auch rechtliche Herausforderungen zu berücksichtigen, wie z.B. die Einhaltung der EU-Vergaberichtlinien und nationaler Gesetze. 

Außerdem müssen praktische Überlegungen berücksichtigt werden, wie z.B. die Kapazitäten und Ressourcen dieser Unternehmen oder die Problematik von Schnittstellen und Interoperabilität. 

 

17. Wie stark nutzen Sie Markterkundungen oder funktionale Ausschreibungen bzw.  innovative Vergabeverfahren, um Innovationen und Start-Ups im Design von  Vergabeverfahren besser zu berücksichtigen? Welche praktischen oder rechtlichen  Hürden sehen sie hier? 

 

Antwort: 

Aktuell werden von uns noch keine innovativen Vergabeverfahren genutzt.

Praktische Hürden können die Implementierung von innovativen Vergabeverfahren in die bestehenden Prozesse und Systeme sowie die Überwindung von Skepsis und Widerstand gegenüber Veränderungen sein. 

Es kann auch schwierig sein, qualifizierte Anbieter von innovativen Lösungen zu identifizieren und zu erreichen, insbesondere im Fall von Start-Ups, die noch keine langjährige Erfahrung im Markt haben.

 

 

18. Was hat Sie ggf. bisher gehindert, innovative Vergabeverfahren (wie zum Beispiel  dynamische Beschaffungssysteme oder elektronische Auktionen) zu nutzen? 

 

Antwort: 

Unternehmen können durch mangelnde Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit innovativen Vergabeverfahren, begrenzte Ressourcen und Budget, hohe Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit, sowie rechtliche Unsicherheiten gehindert werden, solche Verfahren zu nutzen. Außerdem kann auch die Einstellung gegenüber Veränderung und die Vorliebe für traditionelle Verfahren ein Hemmnis darstellen.

Ein Handlungsleitfaden für innovative Vergabeverfahren wäre sehr hilfreich.

 

 

Sonstiges 

Die Aktionsfelder und Lösungsmöglichkeiten ergänzen und verstärken sich in vielen  Fällen, stehen teilweise aber auch im Zielkonflikte zueinander. Zudem gibt es womöglich  weitere Herausforderungen für die öffentliche Beschaffung, die rechtlich oder praktisch  angegangen werden könnten.  

 

19. Wie priorisieren Sie die Aktionsfelder? Welche aufgeworfenen Fragen sind Ihnen  besonders wichtig?  

 

Antwort: 

Aktionsfeld 1 muss aus unserer Sicht die höchste Priorität haben, da dieses die Grundvoraussetzung für alle anderen Felder liefert. Nur wenn der Schutz der Umwelt in ausreichendem Maße gelingt, können gesellschaftliche Standards eingehalten werden, effizientes Wirtschaften stattfinden und Innovationen entwickelt werden. In der aktuellen Situation und Entwicklung des fortschreitenden Klimawandels und in Anbetracht der Dringlichkeit an Transformation innerhalb der nächsten Jahre, sollte der Umweltschutz klar priorisiert werden.

 

20. Sehen Sie Zielkonflikte und falls ja, wie sollten diese aus Ihrer Sicht aufgelöst  werden? 

 

Antwort: 

In der Praxis können Zielkonflikte zwischen Effizienz, Rechtssicherheit und Nachhaltigkeit bei Vergabeverfahren auftreten. Um diese aufzulösen, ist es wichtig, die verschiedenen Interessen und Anforderungen abzuwägen und eine Balance zu finden. Dies kann durch klare rechtliche Rahmenbedingungen, regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen sowie eine offene Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten erreicht werden.

 

21. In welchen weiteren Bereichen sehen Sie rechtlichen Anpassungsbedarf der Vergabeverfahren? Welche praktischen Lösungen sehen Sie als besonders wichtig  an? 

 

Antwort: 

Nachhaltigkeit: Integrierung von Nachhaltigkeitskriterien und -ziele in den Vergabeprozess.

Relativierung/Schwächung des Vorrangs von kostenbasierten Vergabeentscheidungen 

Quote an klimafreundlichen Leistungen und Produkten. 

Unsere Vorschläge basieren auf den optimalen Bedingungen. Die Finanzierung des Gesundheitswesens muss dabei berücksichtigt werden. Zum Beispiel die Gesetze KHG, KHEntgG, SGBV. Wir fordern eine Harmonisierung der Krankenhausreform mit der Transformation des VgV / Vergabereform. 

 

 

 

ZUKE Green, 11.02.2023

 

Mehr über “Zukunft Krankenhaus-Einkauf” unter www.zukunft-krankenhaus-einkauf.de

Mehr über “ZUKE Green” unter www.zuke-green.de

 

Kontakt:

Zukunft Krankenhaus-Einkauf 

Hatzurodestr. 28 

41812 Erkelenz 

Tel. 0177 / 82 98 372 

 

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Kommentare: 1
  • #1

    lxbfYeaa (Freitag, 02 Februar 2024 04:58)

    1