Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Zeitplan zur Umsetzung der CSRD (Quelle: DNK)
Zeitplan zur Umsetzung der CSRD (Quelle: DNK)

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der Richtlinie für die nicht-finanzielle Berichterstattung vorgelegt. Bislang mussten nur ca. 500 Unternehmen in Deutschland verpflichtend berichten. Dies wird sich ab 2024 ändern und wird auf fast alle Unternehmen ausgeweitet. Aus der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) soll die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden. 

Sind Kliniken und Pflegeheime von der neuen Berichtspflicht betroffen?

Ja, außer ganz kleine Einrichtungen. Die neue Berichtspflicht gilt für ALLE Unternehmen, die mindestens zwei der drei Merkmale erfüllen: 

  1. Bilanzsumme: > 20 Mio. €
  2. Nettoumsatzerlöse: > 40 Mio. €
  3. Mitarbeiter: > 250 

Wesentliche Merkmale der BErichterstattung

  • Der Nachhaltigkeitsbericht (Sustainibility Statement) muss zwingend im Lagebericht des Geschäftsberichts publiziert werden
  • Bilanzeid: Bei Nichterfüllung sind Management und Aufsichtsrat direkt haftbar
  • Externe Prüfungspflicht 
  • Einheitlicher Berichtsstandard
  • Maschinenlesbares Format 
  • Beginnend mit Datengrundlage Jahr 2024 mit Bericht Jahr 2025.
Umsetzungszeitplan
  • 2022: EFRAG entwickelt Berichtsstandard
  • 2023: Rechtliche Umsetzung durch EU-Staaten
  • 2024: Vereinfachte Variante für KMUs geplant
  • 2024: Erfolgt eine Erweiterung des EU Standards auf branchenspezifische Ergänzungen
Was beutetet das für Kliniken? 
  1. ZUKE Green Empfehlung: Berichten Sie bis Dezember 2023 nach dem aktuellen DNK-Berichtsstandard, Beispiel UKE Hamburg
  2. 2024: Beginn Datenerhebung für den ersten Bericht nach dem CSRD EU Standard 
  3. 2025: Erste Veröffentlichung der Geschäftsberichte durch die Kliniken 

Videotipp

Neue Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Eine kurze Zusammenfassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Interessante Artikel

Mehr interessante infos zu Nachhaltigkeitsberichten

Exkurs Berichtsstandard nach "Deutschen Nachhaltigkeits Kodex" (DNK)

Quelle: Prof. Marcus Sidki
Quelle: Prof. Marcus Sidki

Kontakt

Gerne informieren wir dich kostenlos in einem ersten Telefonat oder Video-Call zum Thema CSRD und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Über unsere Partnerunternehmen können wir dir eine professionelle und auf Gesundheitsunternehmen angepasste Beratung anbieten. Schreibe uns einfach unverbindlich eine E-Mail an office@zuke-green.de und wir melden uns bei dir. Dein ZUKE Green Team.